Bereits seit 2014 versucht das BFZ Licht ins Dunkel um die hochspekulativen Fürstenwalder Zins-Swap-Geschäfte zu bringen, die vom ehemaligen Kämmerer und Bürgermeister der Stadt, Hans-Ulrich Hengst, abgeschlossen worden sind und die Stadt mehr als 5,7 Millionen Euro kosteten. So haben wir in den vergangenen fünf Jahren immer wieder Anträge zur internen Aufarbeitung und Prüfung dieser Zins-Wetten gestellt, die bis dato allerdings stets von einer Mehrheit der Stadtverordneten abgelehnt wurden.
Mit Beschluss vom 19. September 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Drängen des BFZ nun (endlich) die rechtliche Prüfung von Schadensersatzansprüchen und deren Geletendmachung gegenüber dem ehemaligen Kämmerer und dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt beschlossen. In diesem Zusammenhang beschlossen wurde auch die teilweise Aufhebung der Entlastung der Bürgermeister für die Jahre 2007 bis 2010 sowie für das Jahr 2016 – die Jahre, in denen die verlustbringenden Geschäfte abgeschlossen bzw. abgelöst worden sind.
Die konkrete Antragsbegründung gibt es hier zum Nachlesen. Außerdem gibt es hier unser Live-Protokoll aus der Sitzung vom 19. September (TOP 8.6) und interessant ist auch der Prüfbericht der Rechnungsprüferin der Stadt zum Jahresabschluss 2016.