Am Ende der gestrigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung hat die BFZ-Fraktionsvorsitzende Nancy Krüger im Namen der BFZ-Fraktion die Abwahl und Neuwahl des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und seiner StellvertreterInnen gefordert. Vorangegangen waren diesem Verlangen erneute und wiederholte Verstöße gegen die Geschäftsordnung, parteiisches Verhalten und die Nichtahndung von Fehlverhalten einzelner Stadtverordneter.

Das Statement von Nancy Krüger im Wortlaut:

Schade Herr Koch, dass Sie nicht mehr die Möglichkeit genutzt haben, um ein paar Dinge von sich aus anzusprechen.
Da mir die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2022 und auch die heutige wieder sehr zu denken gegeben haben, werde ich es deshalb tun müssen.
Wir haben uns hier wieder mal von einer derart unseriösen Seite gezeigt, dass es einer Stadtverordnetenversammlung nicht würdig ist.
– Eine Bürgerin wurde ohne jeden Anlass in der Bürgerfragestunde beschimpft.
– Eine Mitarbeiterin der Verwaltung wird auf fragwürdigste Art und Weise persönlich beleidigt.
Sie reagieren nicht, weil diese Angriffe aus Ihren eigenen Reihen kommen.
Redezeiten gelten nur für bestimmte Personengruppen, von moderierender und neutraler Führung des Vorsitzenden sind Sie, Herr Koch, leider weit entfernt.
Sie ließen all diese Dinge ungehindert geschehen und tragen damit auch die Verantwortung dieser Blamage.
Zudem verhinderten Sie trotz eindringlicher Hinweise der Verwaltung eine korrekte Erstellung der Tagesordnung zum Thema Neuwahl des Vorsitzenden und haben somit auch gleich ihre eigene Abwahl verhindert.
Die BFZ-Fraktion will das nicht weiter hinnehmen und beantragt hiermit eine Sondersitzung zum Thema Abwahl und Neuwahl der bzw. des Vorsitzenden. Eine Sondersitzung auch deshalb, weil wir in den regulären Sitzungen sachpolitische Entscheidungen treffen wollen. Die BürgerInnen dieser Stadt mussten schon oft genug erleben, dass wir uns nur mit uns selbst beschäftigen.

Das formale Einberufungsverlangen im Wortlaut (Auszug):

Einberufungsverlangen gem. § 34 der Brandenburger Kommunalverfassung

Zur Sicherung der künftigen Arbeitsfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung fordern die Unterzeichner hiermit die Einberufung einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung gem. § 34 Abs. 2 der Brandenburger Kommunalverfassung und die Aufnahme folgender Tagesordnungspunkte:

  1. Aussprache zum Vorsitz der Stadtverordnetenversammlung
  2. Absenkung der Aufwandsentschädigung der/des Vorsitzenden zugunsten einer Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter/innen – Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung
  3. Abwahl des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
  4. Neuwahl der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
  5. Beschluss über die Anzahl der Stellvertreter/innen der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
  6. Abwahl der ersten Stellvertreterin des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
  7. Wahl der Stellvertreter/innen der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung