Die BFZ-Fraktion in der Fürstenwalder Stadtverordnetenversammlung und der fraktionslose Stadtverordnete Thomas Apitz (DIE PARTEI) lehnen die geplante Erhöhung der Aufwandsentschädigungen der Stadtverordneten, die am Donnerstag (15. April 2021) beschlossen werden soll, ab (hier geht’s zur Drucksache). Weder der Zeitpunkt der Erhöhung mitten in der Pandemie noch die Anpassung an die höchstmöglichen Beträge sind für die BFZ-Mitglieder und Herrn Apitz vertretbar.

Aus diesem Grund haben sie gemeinsam einen Alternativvorschlag in Form eines Änderungsantrags mit folgenden Eckpunkten erarbeitet:

1.  Die Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete wird erst zur nächsten Wahlperiode, also ab Juli 2024 angepasst – die Anpassung der Sitzungsgelder für die Mitglieder der Ortsbeiräte, des Behinderten-, Senioren- sowie des Kita- und Grundschulbeirats erfolgt hingegen sofort.

2.  Die Aufwandsentschädigungen für Stadtverordnete sollen in Abhängigkeit der Einwohnerzahl bestimmt werden – einen entsprechenden Vorschlag hatte auch der Sachkundige Einwohner der CDU, Herr Carsten Fettke, im Finanzausschuss vorgetragen.

3.  Insbesondere um es alleinerziehenden Eltern künftig überhaupt erst zu ermöglichen, sich im kommunalen Ehrenamt zu engagieren, sollen künftig Aufwendungen für Kinderbetreuung aus den bereits bestehenden Fraktionsmitteln finanziert werden können – Mehrkosten entstehen der Stadt daraus nicht.

Wie aus dem Änderungsantrag hervorgeht, erspart dieser Vorschlag der Stadt über die nächsten vier Jahre rund 131.000 Euro im Vergleich zu dem, was am Donnerstag abgestimmt werden soll.

Vorangegangen waren diesem Änderungsantrag teils intensive Diskussionen über die (Un-) Angemessenheit der geplanten Erhöhungen in den Fachausschüssen.

Die Einzelheiten des Antrags sowie die Erläuterungen können dem Antrag selbst entnommen werden.