In der Sitzung vom 28. November 2018 berieten die Mitglieder des Haushaltsüberwachungsausschusses erneut über die Satzung zum Fürstenwalder Bürgerbudget. In diesem Zusammenhang einigten sich die Ausschussmitglieder neben redaktionellen Anpassungen auf Satzungsänderungen in folgenden Punkten:

  1. Vorschläge müssen künftig ein konkretes Förderziel benennen, pauschale Spendenvorschläge an Institution können nicht mehr eingereicht werden.
  2. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen künftig in sich abgeschlossen sein. Teilmaßnahmen werden nicht mehr zur Abstimmung zugelassen, es sei denn, die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist gesichert.
  3. Vorschläge gegen ein zuvor gefasstes Votum der Stadtverordnetenversammlung sind künftig möglich, allerdings nur, soweit sie nicht in (kosteninstensive) Planungsprozesse eingreifen, wodurch Zusatzkosten entstehen.
  4. Künftig soll es als Ausnahme auch die Möglichkeit geben, an zwei Tagen vor dem eigentlichen Abstimmungstag seine Stimmen im Rathaus abzugeben.
  5. Nach der Abstimmung und im Rahmen der finanziellen Beurteilung, welcher Vorschlag tatsächlich gefördert wird, ist ein Überspringen von Vorschlägen nicht möglich (wenn ein Vorschlag zu teuer ist). Verbleibt ein Restbudget, wird dieses in das Folgejahr übernommen.

Wir als BFZ hatten uns in der Sitzung und den vorangegangenen Diskussionen insbesondere für die ersten vier Punkte eingesetzt und freuen uns, dass diese die Zustimmung des Ausschusses gefunden haben. Unser BFZ-Live-Protokoll der Sitzung vom 28. November 2018 findet ihr hier. Falls euch auch die Diskussion in der vorangegangenen Sitzung interessiert, könnt ihr diese hier nachlesen.

 

Hintergrundinformation:
Die Einführung eines echten Bürgerhaushaltes, bzw. Bürgerbudgets, war eines der unserer Kernanliegen zur Kommunalwahl 2014. Denn bis dahin existierte zwar formal ein Bürgerhaushalt, in dessen Rahmen die Fürstenwalderinnen und Fürstenwalder Vorschläge unterbreiten konnten. Die Stadtverordneten waren an das Votum der Bevölkerung jedoch nicht gebunden und konnten mehr oder weniger willkürlich entscheiden, ob bzw. welche Vorschläge sie umsetzen wollten.

Vor diesem Hintergrund hatten wir uns bereits unmittelbar nach der Kommunalwahl im August 2014 für die Überarbeitung und Neuausrichtung des Fürstenwalder Bürgerhaushaltes stark gemacht. Am Ende einer ausführlichen Diskussion beschloss die Stadtverordnetenversammlung schließlich einen echten Bürgerhaushalt mit folgenden Kerndaten:

  • jährlich stehen 80.000 Euro für Vorschläge aus dem Bürgerbudget zur Verfügung
  • Jede natürliche und juristische Person darf einen Vorschlag einreichen
  • der Vorschlag muss in der Zuständigkeit der Stadt liegen
  • pro Vorschlag stehen bis zu 15.000 Euro zur Verfügung
  • Abstimmungsberechtigt ist jede Einwohnerin und jeder Einwohner ab einem Alter von 14 Jahren