Mit großer Verwunderung haben die Mitglieder der BFZ-Fraktion lediglich über Facebook von der alleinigen Entscheidung des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung erfahren, die kommende Stadtverordnetenversammlung nicht einzuberufen. Diese Entscheidung hält die BFZ-Fraktion für höchst undemokratisch und den Kommunikationsweg für unkollegial und nicht akzeptabel! Im Übrigen ist diese Entscheidung nicht fair gegenüber den Eltern unserer Stadt – denn auf der Sitzung soll(te) darüber entschieden werden, die Kita- und Essengeldbeiträge während der Coronakrise nicht zu erheben, so hatte es der Bürgermeister bereits im Hauptausschuss angekündigt. Auf diese Weise sollen die Eltern von Kindern, die derzeit nicht in Kitas betreut werden, entlastet werden. Denn nicht Wenige sind bereits jetzt aufgrund von Kurzarbeit o.ä. von erheblichen finanziellen Einbußen betroffen. Diesen Eltern jetzt als Stadt auch noch für etwas Geld abzuverlangen, für das sie keine Leistung erhalten, wollen wir unbedingt vermeiden.

Anders als das BFZ hält der Vorsitzende der SVV, Herr Koch, diese Entscheidung bis dato nicht für dringend. Für ihn ist offensichtlich einzig die Meinung seiner eigenen Fraktion maßgeblich, die den Stein ins Rollen gebracht hat. Eine Rechtsgrundlage für seine Entscheidung konnte der Vorsitzende ebenfalls nicht benennen. In diesem Zusammenhang möchten wir klarstellen, dass gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus des Landes Brandenburg vom 22.3.2020 kommunale Vertretungskörperschaften vom Versammlungsverbot explizit ausgenommen sind – zu Recht! Denn unsere Demokratie muss auch in Zeiten wie diesen funktionieren. So sieht das im Übrigen auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der in einem Rundschreiben vom 24. März anmahnt, dass die Gremien so lange es geht tagen sollten.

Das BFZ ist der Meinung, dass die gewählten Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung eben auch in Krisenzeiten nicht den Kopf in den Sand stecken dürfen (wie dies im Übrigen viele Menschen in diesen Tagen nicht tun – genannt seien hier die Verkäufer*innen, das Pflegepersonal, die Ärzte, Feuerwehrleute, aber auch die Mitglieder der Volksvertretungen wie dem Land- oder Bundestag, und viele andere mehr), sondern – soweit es die persönliche Gesundheit zulässt – ihren Pflichten nachkommen müssen, um zusammen mit dem Bürgermeister unsere Stadt durch die Krise zu navigieren. In diesem Zusammenhang begrüßen wir explizit die von der Verwaltung vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen, zu denen u.a. die Verlegung des Sitzungsortes in eine Turnhalle oder eine Schulaula sowie die Bereitstellung von Mundschutzmasken, Handschuhen und Desinfektionsmittel zählen.

Wir mahnen eindringlich zur Vorsicht bei der vorschnellen Aussetzung demokratischer Grundprinzipien!

Aus diesen Gründen rügt die BFZ Fraktion das Agieren des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und hat darüber hinaus heute die Einberufung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 der Brandenburger Kommunalverfassung verlangt.

In diesem Zusammenhang ist es auch unser Ziel, dass wir innerhalb der SVV ein Verfahren für die künftigen Sitzungen und anstehenden Entscheidungen vereinbaren – auch um das Infektionsrisiko für alle zu minimieren.

Abschließend möchten wir uns auf diesem Wege bei all den Menschen bedanken, die derzeit alles dafür geben, dass wir diese Krise bewältigen – allen Krankenpfleger*innen, Verkäufer*innen, Landwirten, Logistikern, Postboten, Polizisten, Feuerwehrleuten, Ärzten, Mitarbeitern der Versorgungsunternehmen wie Müllabfuhr, Wasserwerke, Stromnetzbetreiber sowie Erzieher*innen, Lehrer*innen (die über Skype o.ä. unterrichten) und auch Mitarbeitern in den Verwaltungen – DANKE!!! Ihnen möchten wir unseren größten Respekt für Ihren täglichen Einsatz ausdrücken!