Grund für die Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2018 war die Beanstandung des Fürstenwalder Haushaltes für das Jahr 2018 – hier gehts zur Drucksache. Im Kern wurde aus Beeskow beanstandet, dass die Stadt Fürstenwalde in den kommenden Jahren mehr Ausgaben für Investitionen geplant hat, als sie im Finanzhaushalt gegenfinanzieren kann, es soll also mehr Geld ausgegeben werden, als da ist. Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich ein verständliches Prinzip, auf das wir vom BFZ bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen Anfang des Jahres 2018 hingewiesen hatten  – leider sahen das die Kolleginnen und Kollegen aller anderen Fraktionen beim Haushaltsbeschluss Anfang Februar anders und stimmten diesem sehenden Auges zu.

Nunmehr mussten die anderen Franktionen einsehen, dass auch für die Stadt Fürstenwalde das gilt, was im Privaten selbstverständlich ist. Daher stimmten dann in der Sondersitzung auch alle für die Aufhebung des Haushaltes 2018 (bei fünf Enthaltungen der LINKE). Interessant waren in diesem Zusammenhang die Äußerungen des einen oder anderen, die Einblicke in das innere (Un-) Verständnis von solider Haushaltsführung und des Haushaltsrechts offenbarten. So fragte der Stadtverordnete Sachse von den LINKEN, ob man nicht irgendwie mit dem Kreis eine Vereinbarung treffen können. Immerhin habe dieser eine “Brücke” angeboten – in der Vergangenheit sei das doch auch immer irgendwie gegangen. Darüber hinaus habe die Stadt in den vergangenen Jahren ja wohl immer ordentliche Haushalte aufgestellt. Leider übersah der Kollege dabei, dass die Kommunalaufsicht den Fürstenwalder Haushalt auch schon in den Jahren 2015 und 2016 gerügt hatte und dieser daraufhin überarbeitet werden musste. Die Kollegen der CDU waren da schon einen Schritt weiter: So stellte Herr Hoffrichter fest, dass es unter dem neuen Bürgermeister und der neuen Kämmerin offenbar einen Dogmawechsel gibt – ganz offensichtlich meinte er damit den Weg des Bürgermeisters Rudolph –  zu mehr Haushaltsklarheit und Wahrheit. Aus Sicht von Hoffrichter sei es sicherlich pragmatisch, dass wir nun einen Doppelhaushalt haben werden. Neu ist nicht nur für ihn, dass wir jetzt einen stärkeren Blick auf den Kassenkredit haben werden. Anders als in den letzten Jahren unter dem alten Bürgermeister Hengst, nun den Kassenkredit abbauen werden. 

Nach seinen Worten herrschte kurz Stille im Saal und man konnte förmlich hören, wie insbesondere bei LINKEN und SPD der Groschen fiel, als die Kollegen realisierten, dass die Kassenkredit-Wunscherfüllungsmaschine künftig nicht mehr unendlich angezapft werden kann.

Denn, das sei hier zum Verständnis ergänzt, der Kassenkredit einer Kommune bzw. der Stadt Fürstenwalde ist ein Kredit zum Ausgleich kurzfristiger Liquiditätsschwankungen. Im Prinzip ist der Kassenkredit, soetwas wie ein Dispositionskredit für Privatpersonen. Die Rechtsgrundlage ist § 76 Abs. 2 der Brandenburger Kommunalverfassung wo es heißt: “Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung durch Beschluss festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.”

Folglich dürfen Kassenkredite nicht für die Finanzierung (langfristiger) Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden.