Durch Zins-Swap-Geschäfte sind der Stadt Fürstenwalde/Spree in den Jahren 2007 bis 2016 erhebliche finanzielle Schäden entstanden: Über 12 Millionen Euro beträgt der Verlust der Stadt aus diesen Finanzspekulationen.

Zur Reduzierung des Schadens für unsere Stadt sollte nun mindestens der Versicherungsträger der Amtshaftpflichtversicherung des ehemaligen Bürgermeisters und des ehemaligen Kämmerers der Stadt Fürstenwalde/Spree sowie die Eigenschadenversicherung der Stadt zwecks Regulierung angefragt werden.

Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Fürstenwalde/Spree bezüglich ihrer Zins-Swap-Geschäfte im Sinne der Brandenburger Kommunalverfassung nicht hinreichend von der Kommunalaufsicht kontrolliert wurde, sind auch in diese Richtung unbedingt Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Daher stellten wir als BFZ in der letzten Stadtverordnetenversammlung, am 18. Oktober, einen entsprechenden Antrag.

Dieser wurde in zwei wichtigen Punkten beschlossen:

  1. Wurde der Bürgermeister beauftragt, den Schaden bei der Eigenschadenversicherung der Stadt geltend zu machen.
  2. Soll der Schaden auch gegenüber der Kommunalaufsich bzw. dem Landkreis geltend gemacht werden.

Nicht beschlossen wurde hingegen, dass der ehemalige Bürgermeister und der ehemalige Kämmerer der Stadt in Haftung genommen werden. Der in der Sitzung hierzu von Christian Dippe formulierte Antrag erhielt 12 Ja-Stimmen bei 12-Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen und gilt daher als abgelehnt. Als Begründung für den Verzicht auf eine Schadensersatzforderung brachten Herr Wende (LINKE) und Frau Wagner (SPD) vor, dass die Herren viel für die Stadt geleistet hätten. Die Einschätzung darüber, ob das den Schaden in Millionenhöhe aufwiegt, bleibt jedem selbst überlassen.

Das konkrete Abstimmungsergebnis kann auch hier im Amtsblatt vom 6. November 2018 nachgelesen werden.

Hintergrund :
Im Rahmen der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. Januar 2018 räumte die damalige Verwaltungsspitze ein, dass bis dato nicht geprüft worden ist, ob der der Stadt
Fürstenwalde/Spree durch die Zins-Swap-Geschäfte entstandene Schaden durch die Amtshaftpflichtversicherungen der städtischen Amtsträger gedeckt ist. Dies sorgte für Unmut auf Seiten mehrerer Fraktionen.

Im Interesse der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger sollte es jedoch unser gemeinsames Ziel sein, unabhängig von der politischen Bewertung der Zins-Swap-Geschäfte, den finanziellen Schaden für die Stadt so weit wie möglich zu verringern. Vor diesem Hintergrund schlug die BFZ-Fraktion vor, Schadensersatzansprüche wie im Beschlussvorschlag formuliert, geltend zu machen.