Wie geht es aus Sicht des BFZ beim Thema Altanschließer weiter? Was ist zu tun?
Unser oberstes Ziel bleibt die vollständige Rückzahlung aller zu Unrecht erhobenen Anschlussbeiträge im Abgabengebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland.
Stand und Perspektive in der Fürstenwalder Stadtverordnetenversammlung
Aufgrund des Antrages der BFZ-Fraktion und Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.06.2016 (6/AN/310) meldete der damalige Bürgermeister am 21.06.2016 gegenüber dem Land Schadensersatzansprüche aus der Altanschließerproblematik an.
Mit Bescheid vom 02.02.17 wies das Land den Anspruch zurück.
Zur Wahrung einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Land Brandenburg beschloss die Stadtverordnetenversammlung sodann am 21.09.2017 (6/DS/569) den Anschluss an ein Musterverfahren.
Der Anschluss an dieses würde sowohl die finanziellen, wie auch die prozessualen Risiken der Stadt begrenzen, da eine ungewisse Schadensersatzklage gegen das Land mit Instanzenzug bis zum Bundesgerichtshof voraussichtlich vermieden würde. Zwar ist der Stadt noch kein Schaden entstanden, so dass ein Anschluss an das Musterverfahren formal (noch) nicht notwendig wäre. Jedoch könnte auf diese Weise ein langwieriger Streit mit dem Ministerium über später, durch die möglichen Ansprüche des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Fürstenwalde, etwa aus Verbandsumlagen, der Stadt entstehenden Schäden und deren rechtzeitige Geltendmachung, vermieden werden. Ebenso wäre eine gewisse Kontrolle der diesbezüglichen Tätigkeiten des Zweckverbandes sichergestellt. Zuletzt dürfte sich mit Vorliegen einer höchstrichterlichen Entscheidung die tatsächliche Geltendmachung von aus der Altanschließerproblematik entstehenden Schäden deutlich vereinfachen.
Auf einvernehmlichen Antrag der Parteien hat das Landgericht den ursprünglich auf 20. Februar 2019 angesetzten Verhandlungstermin aufgehoben. Nach Auskunft des Vorsitzenden des Landgerichtes findet ein neuer Termin im Mai 2019 statt.
Hintergrund der Terminverschiebung ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in einem Revisionsverfahren zu einer Klage auf Schadensersatz nach dem Staatshaftungsgesetz der ehemaligen DDR am 09. Mai 2019.
Die BFZ-Fraktion wird die Urteile abwarten und Folgen daraus in Absprache mit dem Bürgermeister und Freien Wählern bewerten.
Unabhängig von den weiteren Urteilen setzen wir uns für die Inanspruchnahme der vom Land Brandenburg bereitgestellten Kredite durch den Zweckverband ein, um die Altanschließer zu entschädigen. Darüber hinaus setzen wir uns ein für die Abkehr von der Mischfinanzierung aus Beiträgen und Gebühren hin zur reinen Gebührenfinanzierung. Im Zweifelsfall müssen wir für Fürstenwalde ein separates Abgabengebiet innerhalb des Zweckverbandes schaffen.
In der Zweckverbandsversammlung
Hier vertritt der Bürgermeister die ihm durch sein Amt auferlegte Verantwortung für die Stadt Fürstenwalde und deren Einwohner. Dabei zeigen sich gravierende Unterschiede zwischen Bürgermeister und Geschäftsführung in der Auffassung der Aufgaben und Funktionen des Zweckverbandes.
Er plädiert, unter für die Inanspruchnahme des durch das Land Brandenburg zur Verfügung gestellten zinslosen Kredites um die zu Unrecht erhobenen Anschlussbeiträge zurückzuzahlen.
Für einen in diese Richtung positiven Beschluss, braucht es allerdings eine weitere zustimmende Mitgliedsgemeinde, da nur so das Vetorecht aller Mitglieder gegenüber der Stadt Fürstenwalde aufgehoben wäre.
Nehmen Sie an den öffentlichen Sitzungen teil und machen bitte sich selbst ein Bild.
Im Landtag
Um den Rechtsfrieden in dieser landespolitischen Angelegenheit wieder herzustellen plädieren die Freien Wähler dafür, das durch das Land bereitgestellte Geld, auch jenen Zweckverbänden zu gewähren, die eine umfassende Rückzahlung vornehmen wollen bzw. hierdurch sodann in die Lage versetzt werden, dieses zu tun. Dies hat zur Folge, dass jene Verbände, die im Sinne einer umfassenden Gleichbehandlung, einer Herstellung sozialen Friedens und einer Stärkung des Gerechtigkeitsempfindens auch bestandskräftige Beiträge erstatten können.
Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass die von den Gegnern der Rückzahlung an alle Betroffenen immer und immer wieder in Bezug genommene Berufungsentscheidung des OLG Brandenburg vom 17.04.2018 (2 U 21/17), wonach kein Staatshaftungsanspruch gegeben sei, nur deswegen negativ für die Beitragsschuldner ausgefallen ist, weil das Gericht die Verantwortlichkeit nicht bei den Zweckverbänden, sondern beim Land sah und dies mit den deutlichen Worten „legislatives Unrecht“ begründete. Im Übrigen ist zu beachten, dass der Bundesgerichtshof am 09.05.2019 die Revision in Sachen Staatshaftung/ Altanschließerbeiträge verhandeln wird.
Der Landtag muss nach den vielen Jahren des unnötig geschaffenen Unrechts noch in dieser Wahlperiode ein Zeichen setzen, das der Frustration zigtausender, rechtswidrig belasteter Bürger ein Ende setzt.
Wir werden sehen, was diejenigen entscheiden, die Im September wiedergewählt werden wollen.