Nicht selten sind Grundstückseigentümer überrascht, wenn sie von der Stadt einen Beitragsbescheid in ihrem Briefkasten vorfinden, der sie auffordert, hohe Beiträge für den Bau der Straße vor ihrem Haus zu zahlen. Beitragsbescheide im vier- bis fünfstelligen Eurobereich sind dabei nicht selten und treffen die allermeisten Grundstückseigentümer empfindlich.
Denn entgegen der Aussagen manch eines Politikers können sich nicht alle Hausbesitzer zu “den Reichen” zählen, nur weil sie in einem Haus wohnen. Die Durchschnittshausbewohner sind Familien, die in ihrem Häuschen eine Vorsorge für das Alter sehen und vom erarbeiteten Einkommen die Kreditraten für das künftige Eigentum tilgen (müssen). Ebenso Rentnerpaare oder verwitwete Senioren, die von ihrer meist schmalen Rente ihren Lebensunterhalt bestreiten und – sofern noch Geld übrigbleibt – den Erhalt Ihrer Immobilie sicherstellen müssen. Die “Millionäre”, die den Straßenbau aus ihrer Portokasse zahlen, sind nicht der Normalfall! Doch darauf wurde bisher keine Rücksicht genommen.
Allerorts werden Straßenausbaubeiträge als ungerecht empfunden. Das BFZ denkt – zu Recht!
Denn es stellen sich nicht nur existenzielle Fragen für die Betroffenen, sondern es stellt sich die Frage nach Gerechtigkeit: warum sollen allein die Anwohner die Kosten für eine Straße zahlen, die ALLE nutzen?
- Es kann nicht sein, dass die Bürger bis zu 70% der Straßenbaukosten tragen sollen, wenn sie doch bereits für die Erschließung der Straße bis zu 90% der Kosten übernommen haben und darüber hinaus kein Mitbestimmungsrecht haben.
- Es kann nicht sein, dass die Kommune beim Land Fördermittel für Straßenausbauprojekte beantragen kann und diese dann ausschließlich auf den Kostenanteil der Stadt umgelegt werden – die Beitragszahlenden Bürger werden selbst bei vorhandenen Fördermitteln nicht entlastet.
- Es kann nicht sein, dass Senioren ihre Grundstücke und Immobilien verkaufen müssen, weil Sie nicht in der Lage sind, die Beiträge zu zahlen und ebenso keine Kredite mehr erhalten.
Wir vom Bündnis Fürstenwalder Zukunft setzen uns daher dafür ein, die Straßenausbaubeiträge so schnell wie möglich abzuschaffen! Wir möchten dafür sorgen, dass sich jeder Bürger finanziell sicher fühlen kann, wenn er ein Grundstück besitzt oder in Zukunft plant ein Grundstück und Immobilien zu erwerben.
Zur Wahrheit gehört in diesem Zusammenhang aber auch, dass wir in Fürstenwalde zwar die Beiträge reduzieren können (wir wollen sie Schritt für Schritt senken / im ersten Schritt von derzeit 70 % auf 50 %) – grundsätzlich abgeschafft werden können sie aber nur vom Landtag in Potsdam.
Aus diesem Grund sind wir ganz besonders stolz darauf, dass wir zusammen mit unserem starken Partner „BVB / Freie Wähler“ im Landtag auf einem guten Weg dahin sind: so war die von uns mitgetragene Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Brandenburg schon ein voller Erfolg – 108.333 Brandenburgerinnen und Brandenburger haben sich für die Abschaffung ausgesprochen.
Unser Ziel ist es daher, der Volksinitiative zum endgültigen Durchbruch zu verhelfen: auch als Stadt müssen wir hier klare Position gegenüber der Landesregierung beziehen und die Abschaffung der Beiträge einfordern. Denn nur mit ausreichendem und dauerhaften politischem Druck wird der Landtag endlich ein entsprechendes Gesetz beschließen!
***UPDATE***
Aufgrund der erfolgreichen Volksinitiative will die Brandenburger Landesregierung die Straßenausbaubeiträge noch in diesem Jahr abschaffen. Das ist ein voller Erfolg!!
Nun gilt es, ähnliches bei den sogenannten Erschließungsbeiträgen zu erreichen. Doch der Weg dahin ist steinig und schwer. Denn für die Gesetze zur Straßenerschließung ist der Bund zuständig – hier können wir nur sehr schwer Einfluss nehmen. Daher ist es zunächst unser Ziel, dass die Belastungen der Anwohner von Straßen, die erschlossen werden sollen, abgesenkt werden. Konkret setzen wir uns für eine hälftige Aufteilung (50:50) der Kosten zwischen Anwohnern und Stadt ein (bisher tragen die Anwohner 70%).
***UPDATE***
In ihrer letzten Sitzung der Wahlperiode 2014-2019 hat die Stadtverordnetenversammlung Fürstenwalde am 23. Mai die Absenkung der Straßenerschließungsbeiträge beschlossen! Weitere Informationen dazu gibt es hier: Aktueller Beitrag zur beschlossenen Beitragssenkung.
Hintergründe
Fürstenwalder Stadtpolitik:
Wir vom BFZ hatten bereits 2018 gefordert, dass wir als Stadt Fürstenwalde vom Landtag die Abschaffung der ungerechten Straßenausbaubeiträge einfordern – leider ist unser Antrag in der Fürstenwalder Stadtverordnetenversammlung an den Stimmen von SPD, Linken und CDU gescheitert.
Straßenausbaubeiträge allgemein:
Straßenausbaubeiträge sind Ländersache und werden im jeweiligen Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes festgelegt. Die Kommunen übernehmen die vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen in ihre Satzungen, wobei sie in der Lage sind innerhalb bestimmter (und im KAG vorgegebener) Spielräume die Beiträge prozentual festzulegen.
Ob ein Bürger beitragspflichtig ist oder nicht, hängt zum einen davon ab, ob sich sein Grundstück an einer Kommunal-, Bundes- oder Landesstraße befindet. Dabei entfallen Beiträge für Bundes- und Landesstraßen generell. So kommt es nicht selten vor, dass ein Grundstückseigentümer 10.000,- € bezahlen muss während der Nachbar beitragsfrei ausgeht, weil seine Straße dem Bund oder Land zugerechnet wird. Sozialer Unfrieden ist hier vorprogrammiert.
Zum anderen spielt es eine große Rolle, in welchem Bundesland der Grundstückseigentümer wohnt. Es gibt nur noch 4 Bundesländer in Deutschland, in welchen das jeweilige KAG per Gesetz vorgibt, dass Straßenausbaubeiträge erhoben werden sollen! Dazu zählen Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und leider derzeit auch noch Brandenburg.
In Hamburg, Berlin, Bayern und Baden-Württemberg bleiben die Bürger von horrenden Beiträge verschont. In diesen Bundesländern sieht das KAG keine Beitragspflicht vor, demnach werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben.
In den restlichen Bundesländern ist in den Kommunalabgabengesetzen eine „Kann“-Bestimmung formuliert. Den einzelnen Kommunen wird es freigestellt, in Abhängigkeit ihres Haushaltes Straßenausbaubeiträge zu erheben oder nicht.
Europaweit betrachtet, werden Straßenausbaubeiträge in keinem der Nachbarländer Deutschlands, außer Dänemark, erhoben!