Ein nervenaufreibendes Kapitel der jüngeren Stadtgeschichte von Fürstenwalde hat vorerst einen rechtlichen Abschluss gefunden.

Am Verwaltungsgericht Frankfurt/ Oder wurde die Schadenersatzklage gegen ehemalige Bürgermeister und Kämmerer der Stadt wegen hochspekulativer Zinswetten auf Grund eingetretender Verjährung abgewiesen.

Bitter ist dieses Urteil in mehrerlei Hinsicht, denn die Fürstenwalderinnen und Fürstenwalder bleiben so auf einem Schaden von ca. 13 Mio. € sitzen.

Und das, obwohl das Gericht in seinem über 60-seitigen Urteil ganz klar die verantwortlichen Personen benannt und die Geschäfte als rechtswidrig eingestuft hat.

Die handelnden Personen konnten lediglich deshalb nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden, weil die durch die Stadtverordnetenversammlung erst im September 2019 durch knappen Mehrheitsbeschluss beauftragte Klageerhebung knapp zwei Monate zu spät kam. Dass ist bitter! Denn wir vom BFZ haben bereits seit 2015 vehement für die Aufklärung der Geschäfte und Geltendmachung des Schadens gekämpft und entsprechend viele Anträge in der Stadtverordnetenversammlung gestellt.

Diese wurden jedoch von 2015 bis 2019 regelmäßig von – zum Teil auch heute noch tätigen – Stadtverordneten von Die Linke, SPD, CDU, FDP und AfD abgelehnt. Diese Stadtverordneten haben damit die nun eingetretene Verjährung zu verantworten.

Warum sie sich so vehement gegen eine Aufklärung gestellt haben und somit einen Rückfluss von verzockten Geldern in die Stadtkasse verhinderten, darüber können nur Mutmaßungen angestellt werden.

Klar ist allerdings, dass jene Stadtverordneten weder über ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein verfügen, noch ziehen sie (persönliche) Konsequenzen aus diesen Fehlentscheidungen.

Damit wollen wir uns nicht zufrieden geben und haben daher eine Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung verlangt um weitere Schritte der Aufarbeitung und Konsequenzen zu erörtern.

Die Sondersitzung findet am 08.06.2023 um 18:30 Uhr im Alten Rathaus statt.

Link zum Pad der Sondersitzung.