Themen

Anders als die Politik dieser Stadt bisher gelebt wird, wollen wir Fürstenwalde nicht nur verwalten, sondern unsere Stadt aktiv mitgestalten. Wir haben genug von den Politikern, die viele Entscheidungen nicht hinterfragen, sondern zumeist nur mit ihren Köpfen (ab)nicken – unsere Köpfe können mehr als das!

Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung ausgewählter Themen, die uns am Herzen liegen. Die Fortschrittsbalken stellen dar, wie wir den Umsetzungsstand einschätzen. Darunter finden Sie jeweils “weitere Informationen” zum Thema.

Hier geht es zu einer Auswahl

Auswahl aktueller Themen

Verkehrskollaps in der Innenstadt vorbeugen – Fürstenwalder Ortsumgehung im Westen komplettieren
BFZ-Antrag wurde beschlossen 40%

Unser Ziel ist es, mittel- bis langfristig unsere Innenstadt vom Verkehr zu entlasten. Neben der Förderung alternativer Mobilitätskonzepte und der Verbesserung der Pendelbedingungen ist die Führung des Verkehrs an der Innenstadt vorbei aus unserer Sicht ein zentraler Baustein, um dieses Ziel zu erreichen. Denn insbesondere aufgrund der neuen Tesla-Fabrik vor den Toren unserer Stadt, dem neuen Flughafen BER und des nun prioritär verfolgten Ausbaus der Autobahn A12 wird die Verkehrsbelastung in und um Fürstenwalde in jedem nur erdenklichen Szenario in den nächsten Jahren weiter steigen.

Aus diesem Grund haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Stadt sich die Unterstützung zum Bau einer Umgehungsstraße im Westen der Stadt sowohl beim Land Brandenburg als auch beim Bund einfordert. Denn eins ist uns auch klar: allein aus eigener Tasche können wir dieses Mammutprojekt nicht stemmen.

Daher freuen wir uns, dass die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung unseren Antrag dazu in ihrer Sitzung am 24. Februar 2022 beschlossen hat. Damit ist der erste Schritt hin zur Komplettierung der Ortsumfahrung gegangen.

BFZ-Antrag_Ortsumfahrung im Westen

Verwaltung professionalisieren - Vergaberichtlinie erarbeiten
BFZ-Antrag zur Erarbeitung einer Vergaberichtlinie beschlossen 50%

Nach unserer Kenntnis gibt es derzeit innerhalb der Verwaltung keine sich auf das modernisierte Vergaberecht beziehende einheitliche Handlungsanweisung zur Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren. So kann es passieren, dass das Vergaberecht im Rahmen von dezentral administrierten Beschaffungsvorgängen der Verwaltung uneinheitlich ausgelegt wird. Dies birgt die Gefahr von angreifbaren Verfahren.

Im Sinne eines einheitlichen Verwaltungshandelns, zur Sicherung der Vergabequalität und auch im Sinne des wirtschaftlichen Verwaltungshandelns sollte daher eine interne Vergaberichtlinie erarbeitet werden.

In dieser sollten – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – auch einheitliche Vorgaben, beispielsweise für 

  • die Beauftragung von Generalunternehmern/übernehmen,
  • die Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten,
  • die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und ökologischen Aspekten

bei im Rahmen von Vergabeverfahren definiert werden, um Beauftragungen dieser Art künftig unbürokratisch und rechtssicher auslösen zu können. Darüber sollte geprüft werden, inwiefern Vergaben im Rahmen der neuen Organisationsstruktur künftig zentral administriert werden können.

Vor diesem Hintergrund hatten wir einen entsprechenden Antrag gestellt, der in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 4. März 2021 (Link zur Sitzung im Ratsinfosystem und zum BFZ-Pad) mit großer Mehrheit beschlossen wurde.

Nunmehr erarbeitet die Verwaltung eine entsprechende Richtlinie, die anschließend von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll.

Minderung des Schadens der Stadt Fürstenwalde/Spree im Zusammenhang mit den städtischen Zins-Swap-Geschäften
Klage gegen die verantwortlichen Personen ist erhoben, die Staatsanwaltschaft ermittelt 50%

Auf Antrag der BFZ-Fraktion und im dritten Anlauf beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den Bürgermeister mit Beschluss vom 18. Oktober 2018 mit der Geltendmachung des aus den Zins-Swap-Geschäften der Stadt entstandenen Schadens gegenüber dem Landkreis als Träger der Kommunalaufsicht. Auf dieser Grundlage machte die Stadt Anfang 2019 Amtshaftungsansprüche wegen mangelnder Beanstandung der Beschlüsse zu den Zins-Swap-Geschäften gegenüber dem Landkreis Oder-Spree geltend. Zur Schadensersatzforderung der Stadt nahm der Haftpflichtversicherer des Landkreises, der Kommunale Schadensausgleich, mit Schreiben vom 3. Mai 2019 Stellung und lehnte die Forderung der Stadt mit der Begründung ab, dass zunächst anderweitige Ersatzansprüche in Betracht kommen, die eine Amtshaftung des Landkreises hindern. Zu den anderweitigen Ersatzansprüchen zählten demnach neben Ansprüchen gegen die WestLB, Ansprüche gegen den ehemaligen Kämmerer und den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde.

Ein Schadensausgleich durch den Landkreis bzw. den Kommunalen Schadensausgleich kommt folglich erst dann in Betracht, wenn anderweitige Ersatzansprüche nicht erfolgreich geltend gemacht werden konnten.

Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des zwischen der Stadt Fürstenwalde und der EAA geschlossenen Vergleichs haben wir als BFZ beantragt, nun zunächst Schadensersatzansprüche gegenüber dem ehemaligen Kämmerer und dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde geltend zu machen.

Neben der Stellungnahme des Kommunalen Schadensausgleichs begründete sich dieser Antrag durch die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2016 (7/DS/033 – nichtöffentliche Version). Hierin werden die offensichtlichen Verletzungen der Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie Verstöße gegen geltendes Recht im Zusammenhang mit den Zins-Swap-Geschäften klar benannt. Überdies zeigt der Bericht offenkundig auf Verschleierung der Sachverhalte ausgerichtetes Verhalten auf und kommt letztlich zu der klaren Empfehlung, die Entlastung der Hauptverwaltungsbeamten für die Jahre 2007 bis 2010 aufzuheben.

Im Interesse der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger ist es daher unser Ziel, unabhängig von der politischen Bewertung der Zins-Swap-Geschäfte, den finanziellen Schaden für die Stadt so weit wie möglich zu verringern. Vor diesem Hintergrund schlug die BFZ-Fraktion vor, die Entlastungen für die Jahre 2007 bis 2010 aufzuheben und Schadensersatzansprüche (insbes. nach § 48 Beamtenstatusgesetz) unverzüglich geltend zu machen. Unser Ziel war dabei auch, auf diesem Wege die Amtshaftpflichtversicherungen der benannten Personen in Haftung zu nehmen.

Angesichts der erheblichen finanziellen Bedeutung der Auswirkungen der Zins-Swap-Geschäfte für den städtischen Haushalt und auch, weil Ende des Jahres 2019 Verjährung Verjährung hätte einsetzen können, unterstützte eine knappe Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung unseren diesbezüglichen Antrag.

Auf dieser Grundlage reichte die Stadt entsprechende Klagen gegen die handelnden Personen ein.

Parallel dazu wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft bereits seit geraumer Zeit aufgrund einer Anzeige des BFZ gegen die handelnden Personen ermittelt. Sämtliche Verfahren dauern gegenwärtig noch an.

Hintergrund: Aus den sogenannten Zins-Swap-Geschäften, die zwischen 2007 und 2010 abgeschlossen wurden, ist der Stadt nach Auffassung des BFZ ein finanzieller Schaden in Millionenhöhe entstanden. Im Zuge der politischen Aufarbeitung wurde dieser nie abschließend beziffert. Das BFZ geht von einer Summe von mind. 5,7 Mio. Euro aus.

Hier gibt’s das öffentliche Protokoll der Sitzung vom 9.10.2019 zum Download (TOP 8.6)

Schulbezirkssatzung
Beschulung in der Nähe des Wohnorts möglich machen 70%

Bereits 2016 sorgte die von der Verwaltung vorgelegte Schulbezirkssatzung für Unverständnis auf Seiten der Eltern. Denn aufgrund einer kurzsichtigen Grundschulbelegungsplanung sollten wegen knapper Kapazitäten plötzlich Schulkinder quer durch die Stadt von Süd nach Nord pendeln und Wege von bis zu 45 Minuten zur Schule auf sich nehmen. Hier haben nicht nur wir vom BFZ sondern auch viele Eltern vehement widersprochen. Im Ergebnis beschloss die Stadtverordnetenversammlung im September 2017 unseren Antrag auf temporäre Erweiterung der Gerhard-Goßmann-Grundschule in Fürstenwalde Süd um drei Fachräume und eine ordentliche Mensa.

Nach unserer Meinung ist damit das grundsätzliche Problem damit allerdings noch nicht behoben. Denn es ist offensichtlich, dass gerade in Fürstenwalde Süd auch perspektivisch viel zu wenig Grundschulplätze zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass sich gerade in den neu erschlossenen bzw. noch zu erschließenden Wohngebieten junge Familien mit kleinen Kindern ansiedeln, die früher oder später einen Schulplatz benötigen. Daneben muss man damit rechnen, dass zunehmend Kinder unserer Nachbargemeinde Rauen in Fürstenwalde beschult werden, da die Zukunft der Rauener Grundschule derzeit infrage steht.

Wir als BFZ stehen hier für eine weitsichtige Schulplanung. Wir machen uns daher dafür stark, dass die Goßmann-Grundschule zu einer Ganztagsschule ausgebaut und eine zweite Grundschule in Fürstenwalde Süd errichtet wird. In jedem Fall brauchen wir eine Schulbezirkssatzung, die die Beschulung von Geschwisterkindern auf der selben Schule garantiert und die Wege für die Schülerinnen und Schüler auch im Sinne der Sicherheit möglichst kurz gestaltet.

Kinder- und Jugendbeteiligung
Zuhören und Mitbestimmung möglich machen! 60%

Ausgangslage

In der Stadt Fürstenwalde wird den Belangen junger Menschen in keinem bis jetzt geschaffenen Gremium hinreichend Rechnung getragen.

Problemstellung

Die Stadt Fürstenwalde und seine Abgeordneten haben es in dieser Wahlperiode wieder nicht geschafft ein Jugendparlament bzw. einen Jugendbeirat zu installieren. Selbst vom Land Brandenburg finanzierte Initiativen wie “Fit für Beteiligung” verlaufen in Fürstenwalde mehr oder weiniger im Sande und finden schon seit Monaten keinen Einzug mehr in die Stadverordnetenversammlung. Trotz des Wahlrechts ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen im Land Brandenburg und solcher Initiativen ist in der heutigen Jugend eine stetig steigende Politikverdrossenheit festzustellen. Diese Verdrossenheit wird oft als Desinteresse gegenüber dem kommunalpolitischen Geschehen gedeutet und der Jugend ein fehlendes Bewusstsein für die Gemeinschaft vorgeworfen.

Dabei wäre doch in erster Linie zu hinterfragen, worin die genauen Ursachen der geringen Beteiligung am politischen Geschehen liegen. Nach unserer Auffassung tragen hierzu die vier folgenden Faktoren bei:

  1. Jugendliche werden in Fürstenwalde nicht am Entscheidungsprozess beteiligt.
  2. Themen, die die Jugend betreffen, werden ihnen oft nicht zugänglich gemacht bzw. erklärt.
  3. Themen, die die Jugendlichen bewegen, finden keinen Eingang in die politische Diskussion.
  4. Es gibt keine Möglichkeiten für die Jugendlichen, sich im politischen Bereich “auszuprobieren”. Seitens der Jugendlichen findet deshalb in Hinblick auf die politische Mitbestimmung keine Erfahrung der Selbstwirksamkeit statt.

Unsere Zielsetzung

Wir wollen durch die Gründung eines Jugendparlamentes, nach dem Vorbild der Stadt Senftenberg, versuchen, die Jugend aktiv in Entscheidungsprozesse einzubinden und sie auf diesem Wege für die Mitwirkungsmöglichkeiten in unsere Demokratie sensibilisieren . Denn politische Mitbestimmung bestärkt sie in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten, verantwortungsbewussten und demokratisch handelnden Bürgerinnen und Bürgern. Verankert in der Lebenswelt der Jugendlichen, bietet politische Mitbestimmung jungen Menschen Orientierung, motiviert sie zur Mitgestaltung und befähigt sie zu zivilgesellschaftlichem Engagement.

Lösungsvorschlag

Mit der Einrichtung eines unabhängigen Jugendparlaments, das über ein eigenes Budget verfügen sollte, wollen wir den ersten Schritt hin zu mehr Jugendbeteiligung gehen.

Altanschließerbeiträge endlich erstatten
Gerechtigkeit herstellen! 40%

Seit vielen Jahren kämpfen Altanschließer erfolglos um ihr Geld. Durch alle Instanzen wurden die unsäglichen und aus unserer Sicht zu Unrecht erhobenen Brandenburger Altanschließerbeiträge geklagt. Im Vertrauen auf den Rechtsstaat haben die Bürgerinnen und Bürger ihre Bürgerpflicht erfüllt und weitestgehend ohne Widerspruch die geforderten rückwirkenden Beiträge für schon jahrzehntelang bestehende Abwasseranschlüsse bezahlt. Ende 2016 hat das höchste Gericht im Lande entschieden, dass die Altanschließer zu Unrecht bezahlen mussten und das Geld zurückgezahlt werden muss. Seit dem müssen sich die Betroffenen mit juristischen Spitzfindigkeiten vertrösten und sich den Vorwurf unsozialen Verhaltens gefallen lassen, nur weil sie ihr Geld zurückfordern.

Wir als BFZ setzen uns daher gemeinsam mit dem Landesverband BVB/Freie Wähler dafür ein, dass die Altanschließer endlich ihre zu Unrecht entrichteten Beiträge erstattet bekommen. So haben wir uns mehrfach dafür stark gemacht, dass die Stadt Fürstenwalde als größte Verbandsgemeinde im Wasser- und Abwasserzweckverband für ein entsprechendes Vorgehen ausspricht. In diesem Zusammenhang haben wir der Geschäftsführung des Zweckverbandes mehrfach alternative Finanzierungskonzepte erläutert: denn wir sind der Meinung, dass es Zeit ist, endlich von der Mischfinanzierung aus Beiträgen und Gebühren auf die reine Gebührenfinanzierung umzusteigen.

Nach unserem Dafürhalten kann auf diesem Wege eine gleichberechtigte und faire Finanzierung auch der Infrastruktur erfolgen, ohne eine Bevölkerungsgruppe zu bevor- oder benachteiligen.

Allerdings – das müssen wir erkennen – ist das hier zu bohrende Brett sehr dick und wir müssen reichlich Ausdauer unter Beweis stellen. Doch unser Bürgermeister Matthias Rudolph hat dieses Anliegen zu einem seiner Kernthemen auserkoren und wir sind zuversichtlich, dass er in erfolgreiche Verhandlungen mit den anderen Verbandsgemeinden gehen wird.

 

Auswahl erfolgreich abgeschlossener Themen

Bestattungen an Samstagen ermöglichen
BFZ-Antrag beschlossen - Satzung wurde angepasst 100%

Nach der alten Fassung der Friedhofssatzung (gültig von Mai 2017 bis Ende 2021) waren Bestattungen lediglich im
Zeitraum von Montag bis Freitag mit jeweiligem Beginn zwischen 09:00 und 14:00 möglich.
Auch wenn dadurch nicht explizit ausgeschlossen, verhinderte diese Regelung doch regelmäßig, Bestattungen
an Samstagen. In vergleichbaren Kommunen (z.B. Strausberg, Luckenwalde,
Frankfurt/Oder) waren diese hingegen bis dato schon regelmäßig möglich.
Aus unserer Sicht war diese Regelung daher nicht mehr zeitgemäß und entsprach nicht den Bedürfnissen der trauernden
Hinterbliebenen. So erstrecken sich in unserer heutigen Gesellschaft viele Familien- und
Freundeskreise über das gesamte Bundesgebiet und darüber hinaus. Dadurch stellt es viele
Trauernde vor die Schwierigkeit, sich terminlich einer Bestattung zu den gegenwärtig geltenden
Bestattungszeiten unter der Woche anschließen zu können. Für jene, die aus diesen Gründen eine
Bestattung verpassen, kann dies negative Folgen für die Trauerverarbeitung mit sich bringen. Eine
mögliche Bestattung an Samstagen würde Betroffenen die Möglichkeit geben sich der
Trauergemeinde anzuschließen. Aus diesem Grund hatten wir einen Antrag zur Ermöglichung von Bestattungen an Samstagen und damit eine Änderung der Friedhofssatzung eingebracht, der von der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2021 beschlossen wurde. Damit sind ab dem Jahr 2022 Bestattungen auch an Samstagen möglich.

BFZ-Antrag_Bestattungen_an_Samstagen

Fahrradboxen am Bahnhof
Fahrradboxen wurden im Stadtgebiet aufgestellt 100%

Auf Antrag des BFZ hat die Stadtverordnetenversammlung bereits am 30. März 2017 die Aufstellung von Fahrradboxen am Fürstenwalder Bahnhof und im Domumfeld beschlossen. Auf dieser Grundlage hat die Stadtverwaltung verschiedene Ausführungsvarianten geprüft, über die nun voraussichtlich in der Sitzung am 13. September 2018 entschieden werden soll. Entgegen des Vorschlags der Verwaltung machen wir uns vom BFZ dafür stark, dass nicht nur 10 Boxen „testweise“ aufgestellt werden – wir wollen Nägeln mit Köpfen und fordern die Aufstellung von mindestens 50 Boxen.

Denn zum einen sehen wir, dass viele Pendler Interesse an der Anmietung einer solchen Box haben; zum anderen stellt das Land Brandenburg für das Aufstellen solcher Boxsysteme Fördermittel zur Verfügung, wodurch bis zu 85 Prozent der Investitionskosten vom Land übernommen werden. Die von der Stadtverwaltung eingeplanten 20.000 Euro lassen sich somit vervielfachen, im besten Fall stünden Investitionsmittel von insgesamt bis zu 130.000 Euro zur Verfügung.

In jedem Fall setzen wir uns dafür ein, dass noch 2018 die ersten Boxen am Bahnhof aufgestellt werden.

*UPDATE*

Am 18. Oktober 2018 beschloss die Stadtverordnetenversammlung auf unseren Antrag hin, mindestens 50 Fahrradboxen zu beschaffen und aufzustellen. Hier geht’s zur Meldung.

Im Nachgang zu diesem Beschluss wurden im Jahr 2021 endlich Fahrradboxen im Bahnhofsumfeld aufgestellt, die über die Wowi Fürstenwalde angemietet werden können (hier geht’s zum Mietangebot der Wowi).

Hier geht’s übrigens zu unserem Konzept „Pendeln erleichtern!“

Essensbeiträge in der Kita
Beiträge werden endlich richtig berechnet 100%

Da die Stadt Fürstenwalde die Essensbeiträge für die Versorgung der Kinder mit Mittagessen in den Kitas falsch berechnet hat, haben wir als BFZ bereits im Juli 2017 die Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge an die Eltern und eine Neuberechnung beantragt. Leider sprach sich die Mehrheit der Stadtverordneten gegen die Rückerstattung aus. Nunmehr hat Bürgermeister Matthias Rudolph eine überarbeitete Beitragssatzung vorgelegt und die Rückerstattung der falsch berechneten und zu viel erhobenen Essensbeiträge an die Eltern vorgeschlagen. Nach einer umfassenden Diskussion hat die Stadtverordnetenversammlung daraufhin der Neuberechnung der Essensbeiträge zugestimmt und die rückwirkende Erstattung zum Stichtag 01.04.17 beschlossen.

Die korrekte Satzung wurde zwischenzeitlich beschlossen und auch aktualisiert. Insofern erfolgt die Berechnung nun sach- und rechtgemäß (hier geht’s zur Satzung auf der Seite der Stadt).

Hier gehts zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und

Hier zur neuen Satzung.

Übrigens: die Beiträge werden unter Berücksichtigung der „durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen“ berechnet. Was das ist und wie sie berechnet werden können, kann hier nachgelesen werden.

Ein letzter Hinweis: Im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen können auch zu viel gezahlte Essensbeiträge für die Zeit vor dem 01.04.17 bei der Stadt geltend gemacht werden!

Erweiterung der Gerhard-Goßmann-Grundschule
Errichtung einer Mensa und dreier Fachräume in Modulbauweis 100%

Aufgrund falscher Annahmen zur Bevölkerungs- und Geburtenentwicklung in Fürstenwalde, insbesondere im Hinblick auf Fürstenwalde Süd, kam es im Jahr 2017 dazu, dass für viel zu viele Einschulkinder viel zu wenige Grundschulplätze in Wohnortnähe zur Verfügung standen. In diesem Zusammenhang kam es zu einer breiten öffentlichen wie auch politischen Diskussion über die Schulplätzeplanung sowie über die Schulplatzverteilung in unserer Stadt. Am Ende der Diskussion haben fast alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen anerkannt, dass in Fürstenwalde Süd der Bedarf an Grundschulplätzen das Angebot übersteigt und dieser Missstand zeitnah behoben werden muss. Dabei konnte die Lösung nicht, wie von einigen gefordert, darin bestehen, die Kinder bis zu 45 Minuten pro Strecke quer durch die Stadt pendeln zu lassen. Gesucht wurde eine Lösung, die die Situation in Fürstenwalde Süd kurzfristig entspannt und langfristige Planungen ermöglicht. Denn durch Zuzug, stabile Geburtenraten und den Bauboom in Süd, wird sich die aktuelle Situation absehbar weiter verschärfen.

Im Zuge der Überlegungen stand immer wieder eine mögliche Mehr- bzw. Überbelegung der Gerhard-Goßmann-Grundschule. Allerdings wurde schnell deutlich, dass die Gerhard-Goßmann-Grundschule bereits über ihren räumlichen Kapazitätsgrenzen arbeitet. So konnten ursprüngliche Fachräume nicht mehr als solche genutzt werden, die Bibliothek musste aufgegeben werden und die Mensa-Situation im Keller der Grundschule war katastrophal – die ordentliche Mittagsversorgung aller Schulkinder war nicht gewährleistet. Darüber hinaus wird durch die beschlossenen Sanierungsarbeiten in den kommenden Jahren der Lehrbetrieb ohnehin eingeschränkt.

Vor diesem Hintergrund hielten wir vom BFZ es für angezeigt, nach der abgeschlossenen Debatte zur Beschulung der abgelehnten Kinder im Schuljahr 2017 die langfristige Sicherung eines zumindest akzeptablen Lernumfeldes an der Gerhard-Goßmann-Grundschule ab dem Schuljahr 2018 als Ziel zu definieren. Auch auf Basis der Diskussionen mit der Elterninitiative, die das erste erfolgreiche Bürgerbegehren der Stadt Fürstenwalde zu diesem Thema initiiert hat,  forterten wir die kurzfristige Erweiterung der Schule um mindestens drei Fachräume und eine Mensa.

Da eine solche Erweiterung lange dauern kann, beantragten wir zunächst die kurzfristige Aufstellung entsprechender Schulcontainer in Modulbauweise.

Dieser BFZ-Antrag wurde nach zähen Disukssionen im September 2017 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (Niederschrift).

Im Frühjahr 2018 folgte dann endlich die Aufstellung der Klassenraummodule. Hier gab es zwar zunächst leider Probleme mit den Sanitäranlagen und weitere Baumängel. Allerdings wurden diese zwischenzeitlich behoben und nun haben die Schülerinnen und Schüler endlich den erforderlichen Raum zum Lernen.

Feuerwehr ordentlich ausstatten
4 neue Stellen für die Feuerwehr 100%

Im September 2015 legte uns die Fürstenwalder Feuerwehr ihren Brandschutzbedarfsplan bzw. dessen Aktualisierung vor. In diesem Zusammenhang fiel uns vom BFZ auf, dass nach diesem Plan mindestens vier weitere Stellen bei der Feuerwehr benötigt werden, um die eh schon reduzierten Schutzziele zu erreichen.

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 3. Dezember 2015 kam es daraufhin zu einem halben Eklat: während alle anderen Fraktionen den Plan einfach nur zur Kenntnis nehmen und die Schutzziele abnicken wollten, setzten wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass der Fürstenwalder Feuerwehr die notwendige Ausstattung auch tatsächlich zur Verfügung gesetellt wird. Dazu zählten für uns neben drei neuen Löschfahrzeugen eben auch die ganz offensichtlich notwendigen vier zusätzlichen Personalstellen.

In der Sitzung beantragten wir daher die Schaffung vier neuer Stellen (Protokoll TOP 8.6). Zu unserer Freude fand dieser Antrag nach längerer Diskussion endlich die Zustimmung der Mehrheit der Stadtverordneten.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir übrigens allen Interessierten noch das Tonprotokoll der Sitzung.

Sicherheit für unsere Kinder - kostenfreie Schwimmkurse im Schwapp
Antrag 2014 beschlossen 100%

Kurz nach dem Einzug in die Fürstenwalder Stadtverordnetenversammlung konnten wir unseren ersten Erfolg verbuchen: seit dem Jahr 2015 sind Schwimmkurse im Fürstenwalder Freizeitbad Schwapp für Fürstenwalder Kinder im Alter von fünf bis sieben Jahren kostenfrei. Hintergrund dieses Angebots ist, dass Ertrinken bei Kindern die zweithäufigste Todesursache ist und es in den vergangenen Jahren unserer seenreichen Region häufig zu Badeunfällen mit Kindern kam. Darüber hinaus leistet die Stadt bereits seit geraumer Zeit aus Steuermitteln einen erheblichen Zuschuss zum Betrieb des Schwapps und auf diesem Wege können die Familien an den Schwappleistungen teilhaben.

Zum Hintergrund hier noch einmal unser Antrag aus 2014.

Und Informationen zum Schwimmkursgutschein für Kinder gibt es hier auf der Seite der Stadt Fürstenwalde.

Kostenloses W-Lan in Fürstenwalde
Aufstellung von Freifunk-Routern in der Stadt 100%

Immer mal wieder wurde in den letzten Jahren über ein freies W-Lan in der Innenstadt gesprochen, jedoch ohne dass etwas passierte. Vor diesem Hintergrund wollten wir vom BFZ im Frühsommer 2016 endlich Fakten schaffen und stellten den Antrag, endlich kostenfreies W-Lan in der Innenstadt zur bereitzustellen. Konkret war der Aufbau eines “Freifunk”-Netzes unser Ziel. Denn diese Variante kostenfreien W-Lan’s hat aus unserer Sicht gleich zwei Vorteile:

  1. sie ist im Vergleich zu kommerziellen Varianten sehr kostengünstig und
  2. jede/r Fürstenwalder/in mit einem Internetanschluss kann sich am Freifunknetz beteiligen und so zur Verstärkung beitragen.

Aufgrund unseres Antrags, der im Juli 2016 beschlossen worden ist, prüfte dann die Verwaltung selbst noch einmal diverse Umsetzungsvarianten und stellte sie Ende 2016 vor. Schlussendlich kam man aber zu dem Schluss, dass die vom BFZ-vorgeschlagene Freifunk-Variante tatsächlich die Wirtschaftlichste sei, woraufhin die Verwaltung mit der Installation eigener Freifunkrouter an zentralen Plätzen in der Innenstadt begann. Hierzu zählen bisher u.a.:

  • der Parkclub
  • das Tourismusbüro am Marktplatz
  • der Platz zwischen Dom und Kulturfabrik
  • Wohnungswirtschaft Fürstenwalde
  • Fürstengalerie
  • Rathauscenter
  • Bürgerbüro Stadt Fürstenwalde

Daneben beteiligen sich auch schon einige private Freifunker am Fürstenwalder Netz, sodass bisher immerhin schon 14 Standorte in Fürstenwalder abgedeckt sind. Allerdings soll es bei diesem status quo nicht bleiben – wir machen uns dafür stark, dass perspektivisch mindestens noch folgende Bereiche mit kostenfreiem W-Lan versorgt werden:

  • Bahnhof
  • Jugendclubs in Nord und Süd
  • Fürstenwalder Sporthallen
  • Eisenbahnstraße

Die genauen Freifunk-Standorte können übrigens über diese Website von Freifunk Berlin (Achtung: nicht aktuell!) oder HIER (Aktuell!) eingesehen werden (einfach in der Karte auf Fürstenwalde gehen und nach Belieben hineinzoomen).

Einführung eines echten Bürgerhaushaltes
Das Fürstenwalder Bürgerbudget 100%

Die Einführung eines echten Bürgerhaushaltes, bzw. Bürgerbudgets, war eines unserer Kernanliegen zur Kommunalwahl 2014. Denn bis dahin existierte zwar formal ein Bürgerhaushalt, in dessen Rahmen die Fürstenwalderinnen und Fürstenwalder Vorschläge unterbreiten konnten, die Stadtverordneten waren an das Votum der Bevölkerung jedoch nicht gebunden und konnten mehr oder weniger willkürlich entscheiden, ob bzw. welche Vorschläge sie umsetzen.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns bereits unmittelbar nach der Wahl im August 2014 für die Überarbeitung und Neuausrichtung des Fürstenwalder Bürgerhaushaltes stark gemacht (vgl. TOP 6.1 des Protokolls zum Hauptausschuss vom 13.08.2014).

Es folgten unzählige und mühsame Debatten, in denen insbesondere den alteingessenen Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung Sinn und Zweck von mehr und vor allem echter Bürgerbeteiligung erläutert werden musste. Am Ende konnten wir jedoch insbesondere in Kooperation mit den Fraktionen Die LINKE und Bündnis90/Die Grünen einen echten Bürgerhaushalt, der sich seit dem “Bürgerbudget” nennt, auf den Weg bringen. Am Ende wurde nach dem Beispiel der Stadt Eberswalde eine eigene Bürgerbudgetsatzung beschlossen. Und so hat die Stadt Fürstenwalde seit 2016 einen echten Bürgerhaushalt, der diesen Namen auch verdient hat.

Kerndaten:

  • jährlich stehen 80.000 Euro für Vorschläge aus dem Bürgerbudget zur Verfügung
  • jede natürliche und juristische Person darf einen Vorschlag einreichen
  • der Vorschlag muss in der Zuständigkeit der Stadt liegen
  • pro Vorschlag stehen bis zu 15.000 Euro zur Verfügung
  • abstimmungsberechtigt ist jede Einwohnerin und jeder Einwohner ab einem Alter von 14 Jahren

Weitere Informationen zum Verfahren, insbesondere dazu, wer bis wann welche Vorschläge einreichen kann und wann darüber abgestimmt wird, gibt es hier auf der Seite der Stadt Fürstenwalde.

Altanschließer - Verwaltungskosten nicht den Bürgern in Rechnung stellen
Schadensersatzforderung gegenüber dem Land Brandenburg anmelden 80%

Im Kontext des Urteils des Bundesverfassungsgericht zu den Altanschließerbeiträgen beantragten wir als BFZ im Mai 2016 gemeinsam mit der SPD, dass der Zweckverband Fürstenwalde die mit den Anträgen auf Rückzahlung der Altanschließerbeiträge verbundenen zusätzlichen Kosten und Aufwände nicht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auferlegt, sondern diese dem Grunde nach als mögliche Schadensersatzforderung gegenüber dem Land Brandenburg anmelden soll. Der Bürgermeister als Vertreter der Stadt Fürstenwalde sollte angewiesen werden, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Darüber hinaus sollte der Bürgermeister gegenüber dem Land Brandenburg Schadensersatzansprüche dem Grunde nach anmelden.

Zu unserer großen Überraschung wurde dieser Antrag in der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juni 2016 beschlossen. Daraufhin meldete der Bürgermeister mit Schreiben gegenüber dem Land Schadensersatzansprüche aus der Altanschließerproblematik dem Grunde nach an. Mit Bescheid vom 02.02.17 hatte das Land den Anspruch zurückgewiesen. Im Ergebnis schloss sich die Stadt Fürstenwalde mit Beschluss vom 21. September 2017 einer Musterklage gegen das Land an.

Bürgerbeteiligung ermöglichen & Transparenz herstellen
Beteiligungssatzung beschlossen & Tonprotokolle umgesetzt 100%

Eines der Kernanliegen des BFZ im Wahlkampf 2014 war die Herstellung von wesentlich mehr Transparenz bei politischen Entscheidungen und das Ziel, die Fürstenwalderinnen und Fürstenwaldern stärker an Entscheidungen zu beteiligen.

Aus diesem Grund haben wir uns unmittelbar nach der Wahl umgehend auf diese Themen konzentriert und freuen uns, dass Fürstenwalde seit Februar 2015 ein Bürgerbeteiligungssatzung hat. Diese regelt nicht nur die Beteiligungsmöglichkeiten, die eh durch die Kommunalverfassung gegeben sind, sondern weiterreichendere Beteiligungsmöglichkeiten. Hierzu zählen:

  • die frühzeitige Beteiligung Betroffener insbesondere bei Straßenbauvorhaben
  • die Durchführung jährlicher Einwohnerversammlungen in den Stadtteilen
  • das Rede- und Antragsrecht für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr, in der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse
  • die jährliche Kinder- und Jugendkonferenz

Mit dem Ziel, mehr Transparenz zu schaffen, freuen wir uns, dass wir im Rahmen der Überarbeitung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung öffentlich zugängliche Tonprotokolle aller Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse durchsetzen konnten. Diese ermöglichen es interessierten Bürgerinnen und Bürgern, sich selbst ein Bild von der geführten Debatte und der verschiedenen Argumente der Sitzungen zu machen. Die Tonprotokolle können im Bürgerinformationssystem zu jeder vergangenen Sitzung unter dem Reiter “Informationen” abgerufen werden.

Hinweis in eigener Sache: zusätzlich zu den Tonprotokollen und den öffentlich zugänglichen Ergebnisprotokollen der Sitzungen führen wir als BFZ von Beginn an aus allen Sitzungen ein sogenanntes Live-Protokoll. Hierzu veröffentlichen wir vor jeder Sitzung einen Link auf das “Piratenpad”, unter dem man die Sitzung live mitlesen und kommentieren kann. Die Protokolle vergangener Sitzungen findet ihr hier.

Auswahl abgelehnter Anträge

September 2020: Corona-Sofortmaßnahmen für Schulen und Kitas unverzüglich umsetzen
Antrag wurde von SPD, DIE LINKE, CDU, FDP und Teilen der AfD abgelehnt

Im Früh-Herbst 2020, dem ersten Coroan-Herbst, machten wir uns zusammen mit dem Kita- und Grundschulbeirat der Stadt für eine Corona-konforme Ausstattung der Kitas und Schulen der Stadt stark. Ziel war, den Betrieb aufrechterhalten und dabei die Kinder und Erzieher schützen zu können.

Konkret beantragten wir die kurzfristige Anschaffung notweniger technischer Ausstattung und die Umsetzung von Hygienemaßnahmen (hier gib es den ganzen Antrag zum Download):

Technische Ausstattung

  1. Ausstattung von mindestens 50% der Klassenräume in allen vier Grundschulen mit WLAN-Accesspoints
  2. Sicherstellung, dass mindestens 50% der Klassenräume mit mindestens einem Computer (mit Internetanbindung) und einem großen Monitor oder einer Leinwand sowie einer Kamera ausgestattet sind.
  3. Definition eines oder mehrerer Mietkauf- bzw. Leasinganbieter, durch die Schülerinnen und Schülern bei Bedarf passende Geräte inkl. Support/Wartung gegen Bezahlung durch die Eltern zur Verfügung gestellt bekommen. Mit dem Kreis ist zu vereinbaren, dass Eltern, die sich Mietkauf oder Leasing nicht leisten können, hierbei unkomplizierte und rasche Unterstützung im Rahmen der SGB II-Budgets erhalten.

 Hygienemaßnahmen

  1. Bestandsaufnahme des hygienischen Zustands der sanitären Einrichtungen in den kommunalen Kitas und Grundschulen im Rahmen einer gemeinsamen Begehung mit Elternvertretern und Stadtverordneten sowie Ableitung von ggf. notwendigen Sofortmaßnahmen, die in den Herbstferien bzw. den Weihnachtsferien umsetzbar sind.
  2. Anschaffung von mindestens 60 mobilen Geräten zur Luftreinigung in den Schulen und KiTas, um Klassenräume, Aufenthaltsräume, Gemeinschaftsräume und Mensen mehrmals täglich reinigen zu können.
  3. Bei steigenden Infektionszahlen im Landkreis Oder-Spree ist eine Durchmischung der Jahrgangsstufen im Hort zu vermeiden. Ebenso sollten offene Konzepte im KiTa-Bereich bei steigenden Infektionszahlen zeitweilig ausgesetzt werden.
  4. Die Mundschutzpflicht in Einrichtungen ist insbesondere mit Blick auf Besucher (Eltern, Großeltern etc., die Kinder bringen und abholen) durchzusetzen. Die Einrichtungen sollen dazu bei Bedarf vom Ordnungsamt unterstützt werden.

Leider sahen die anderen Fraktionen (SPD, DIE LINKE, FDP, CDU, Teile der AfD) die Notwendigkeit nicht und verwiesen pauschal auf andere Zuständigkeiten, wie dem Protokoll (Download / TOP 8.7) entnommen werden kann. Im weiteren Verlauf der Pandemie stellte sich diese Ablehnung als kurzsichtig und falsch heraus.  

Erhöhung der Aufwandentschädigung für Stadtverordnete nicht VERSCHIEBEN und transparent berechnen!
Verschiebung wurde von SPD, DIE LINKE, CDU, FDP und AfD abgelehnt

Im Zuge der Diskussion um die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Stadtverordneten machten wir uns als BFZ zusammen mit dem Kollegen der Partei DIE PARTEI dafür stark, die geplante Erhöhung auf 2024 zu verschieben und die “Gehälter” nur moderat anzupassen. Eine Anpassung auf die Höchstwerte haben wir generell abgelehnt.

Die Gründe für unsere Position können unserem Antrag entnommen werden, kurz lassen sie sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Die Haushaltssituation der Stadt gibt eine solche Erhöhung nicht her.
  2. Wir waren zum Zeitpunkt der Entscheidung mitten in einer Pandemie, in der viele unserer Einwohnerinnen und Einwohner mit Arbeitsplatzverlusten etc. zu kämpfen hatten.
  3. Die Ausschöpfung des maximalen Betrags zu unseren eigenen Gunsten war weder transparent noch nachvollziehbar und insofern nicht zu rechtfertigen.

Aenderungsantrag_BFZ_T_Apitz_Aufwandsentschaedigungssatzung (1)

Interne Prüfung von Schäden aus Zins-Swap-Geschäften
Antrag wurde dreimal von SPD, LINKEN, FDP und CDU abgelehnt

Aufgrund der vom ehemaligen Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde, Herrn Hengst, im Namen der Stadt rechtswidrig abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte, die die Stadt mehrere Millionen Euro gekostet und damit einen erheblichen Schaden verursacht haben, setzten wir uns für eine interne Überprüfung dieser Vorgänge ein. Insbesondere sollte von einem externen juristischen Sachverständigen geprüft werden, ob im Zusammenhang mit diesen Geschäften gegen geltendes Recht verstoßen worden ist, in welcher Höhe der Stadt Fürstenwalde hierdurch ein Schaden entstanden ist und ob die Stadt Fürstenwalde hieraus Regressansprüche gegen die handelnden Personen geltend machen kann. Zu diesem Zweck sollten dem Sachverständigen sämtliche relevante Unterlagen, die zur Bewertung des Sachverhaltes erforderlich sind, zugänglich gemacht werden.

Aufgrund des immensen Schadens, der der Stadt Fürstenwalde durch diese Geschäfte entstanden ist, blieben wir hier stetig am Ball. Dennoch lehnten SPD, LINKE und CDU eine interne Überprüfung dieser Vorgänge ab.

Aufhebung der Entlastung der (ehemaligen) Bürgermeisters Hengst und Reim wegen rechtswidrig abgeschlossener Swap-Geschäfte und eines daraus entstandenen Schadens
Antrag wurde von SPD, LINKEN, FDP und CDU abgelehnt

Im Jahr 2017 hat die Kommunalaufsicht festgestellt, dass zwei von den ehemaligen Bürgermeistern Hengst und Reim abgeschlossenen Zins-Swap-Geschäfte reine Spekulationsgeschäfte und damit rechtswidrig waren. Sie hätten nie abgeschlossen werden dürfen. Vor dem Hintergrund dieser Feststellung und mit dem Ziel, etwaige Regressansprüche gegen die handelnden Personen zu sichern, beantragten wir als BFZ die Aufhebung der Entlastung der “Hauptverwaltungsbeamten” für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010 und 2016 (hier gehts zum Antrag).

Entgegen ihrer Verpflichtung, zum Wohle der Stadt und der Bürgerinnen und Bürger zu handeln, lehnten SPD, CDU, LINKE und FDP diesen Antrag ab. Die fadenscheinigen Argumente lassen sich im öffentlich zugänglichen Protokoll hier nachlesen.

Einführung einer Sozialberichterstattung
Überprüfung der lokalen Sozialausgaben abgelehnt 50%

Ziel unserer städtischen Sozialpolitik ist es, im Rahmen der bestehenden Pflichtaufgaben (Auftragsangelegenheiten, z.B. im Namen des Bundes oder des Landes Brandenburg), der Selbstverwaltungspflichtaufgaben und der freiwilligen Aufgaben im Rahmen der sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel zum Wohle der Fürstenwalder eine bestmögliche lokale Sozialpolitik zu betreiben.

Zu den Ausgaben, die im Rahmen der lokalen Sozialpolitik getätigt werden, zählen beispielsweise:

  • Zuschüsse zum Zweck der Alten- und der Behindertenhilfe
  • Unterstützung von Freiwilligenzentren, Kleiderkammern und Tafeln
  • Unterstützung von Stadtteiltreffs
  • Zuschüsse an sämtliche Sportvereine der Stadt
  • Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen
  • Zuschüsse an Selbsthilfegruppen
  • Beratung und Betreuung von Personen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind
  • Finanzierung von Kinderfesten und Kinderbildungsangeboten
  • Finanzierung von Jugendclubs
  • und vieles mehr…

Ziel der Erstellung eines Sozialberichtes sollte es sein, herauszufinden, was unsere städtische Sozialpolitik bewirkt und ob bzw. wo ggf. Steuerungsbedarf besteht. Also festzustellen, welche Sachen gut laufen, welche nicht funktionieren und wo ggf. noch nachgebessert werden muss (hier unser Antrag).

Dies wollten wir in Kooperation mit denen tun, die die verschiedenen Angebote nutzen und diese einschätzen können. Außerdem wollten wir mit den “Anbietern” sozialer Leistungen in den Dialog treten um auch ihre Perspektive zu beleuchten. Da es sich hierbei insgesamt um ein sehr heikles Feld handelt – immerhin hängt an der Einschätzung der verschiedenen Maßnahmen teils viel Geld – sollte der ganze Prozess von einem externen und unabhängigen Sozialforscher betreut werden.

Am Ende hätten wir ein Bestandsaufnahme der sozialpolitischen Maßnahmen der Stadt gehabt, auf deren Basis wir hätten fraktionsübergreifend einen (sozialen) Zukunftsplan für Fürstenwalde erarbeiten können (ein Beispiel für einen Sozialbericht: Kreuztal).

Kurioserweise wurde dieser Antrag nicht nur von CDU und FDP, sondern auch von der “sozialsten” aller Parteien, der SPD, aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt (man sehe keinen Sinn darin, Geld für so etwas auszugeben, man wisse ja was gut ist).

Nicht unerwähnt sollte in diesem Zusammenhang bleiben, dass Frau Elke Wagner (Fraktionsvorsitzende der SPD) Mitarbeiterin des “Freiwilligenzentrums” der Caritas Fürstenwalde ist. Die Caritas erhält aus dem Haushalt der Stadt Fürstenwalde im Jahr 2018 rund 44.000 Euro an Zuschüssen (Haushaltsplan, u.a. Seite 335 f.). Frau Wagner enthielt sich bei der Abstimmung über den Antrag nicht (Protokoll vom 1.2.2018).

Resolution an das Land: Straßenausbaubeiträge abschaffen!
Antrag von der SVV abgelehnt

Fürstenwalde hat in den vergangenen Jahren wichtige Schritte zur Mitbestimmung der Anlieger beim Straßenausbau unternommen. Auf diese Weise wird die Akzeptanz für Verwaltungsentscheidungen erhöht, und ortsübliche Ausbauparameter werden gewählt unter zeitgleicher Rücksichtnahme auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen. Zugleich wird nicht nur in Fürstenwalde sondern brandenburgweit wiederholt von den Betroffenen sowie von Verwaltungen und Politik Kritik geäußert, dass die Gemeinden durch die bestehenden Bestimmungen, egal ob bei der grundhaften Straßenerschließung oder bei der nachmaligen Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Straßen quasi verpflichtet sind, Beiträge zu erheben. Die Folge ist, dass oft Ausbauvorhaben nicht deswegen abgelehnt werden, weil die verkehrstechnische Notwendigkeit nicht gesehen wird, sondern weil die Maßnahme mit erheblichen Kosten für die Anlieger einhergeht. Um hierbei der Gemeinde einen Spielraum zu geben, bedarf es –je nach Vorhabenart – einer Änderung des Baugesetzbuches oder des Kommunalabgabengesetzes (KAG) dahingehend, dass die Erhebung von Beiträgen den Gemeinden grundsätzlich freigestellt wird. Nur auf dieser Grundlage hat sodann die Gemeinde, in vollkommener Nutzung ihrer Selbstverwaltungsmöglichkeiten die Chance, andere Finanzierungsmodelle zu finden.

Vor diesem Hintergrund beantragten wir als BFZ, dass die die Stadt Fürstenwalde den Landtag Brandenburg bitten soll:

  1. Das KAG dahingehend zu ändern, dass die Erhebung von Beiträgen den Kommunen grundsätzlich freigestellt wird.                
  2. Das KAG dahingehend zu ändern, dass Zuwendungen für Straßenbauvorhaben proportional (entsprechend dem satzungsmäßigen Schlüssel) auch die Bürger entlasten. Denn die derzeitige Bestimmung des KAG, dass öffentliche Fördergelder, die für Straßenbaumaßnahmen ausgereicht werden, sich nur auf den gemeindlichen Teil kostensenkend auswirken, ist ungerecht. Obwohl die Fördergelder die Gesamtmaßnahme unterstützen sollen, kommen sie nur einem Beitragspflichtigen (nämlich der Gemeinde) und nicht den Anliegern zugute.
  3. Dass mindestens die derzeitige Bestimmung des § 8, Abs. 2 S 2 KAG dahingehend geändert wird, dass Ausbaubeiträge nur erhoben werden können, wenn ein wirtschaftlicher Vorteil tatsächlich nachgewiesen wird. Denn oft erweisen sich die Maßnahmen als vorteilhaft für die Allgemeinheit (was zu begrüßen ist), bringen jedoch keinen zählbaren Mehrwert für den Beitragspflichtigen. Es liegt nicht nur im Interesse der Stadt Fürstenwalde samt ihrer Ortsteile, mehr kommunale Selbstverwaltung in diesem sensiblen Bereich durchzusetzen. Lassen Sie uns daher dem Beispiel anderer Kommunen wie z.B. Bernau, Kremmen, Blankenfelde-Mahlow folgen.

Leider wurde dieser Antrag in der Stadtverordnetenversammlung am 5. Juli 2018 (TOP 8.6) von SPD, CDU und LINKEN abgelehnt.