Wie SPD, LINKE und Bürgermeister Hengst den Rechtsstaat in Fürstenwalde mal wieder untergraben
Was haben ein Strafzettel und zu viel gezahltes Geld für Mittagessen in Kita und Hort gemeinsam? Nichts!
Kennen Sie das? Sie haben beim Parken in der Stadt versehentlich vergessen, die Parkuhr unter die Windschutzscheibe zu legen und nun ärgerlicherweise einen Strafzettel über fünf oder 10 Euro bekommen. Per Post geht Ihnen ein entsprechender Bescheid der Stadt Fürstenwalde zu, den Sie aus irgendwelchen Gründen vergessen zu bezahlen. Nach vier Wochen folgt eine eindringliche Aufforderung zur Zahlung, ansonsten werde der Rechtsweg beschritten – Begründung: es gelten Recht und Gesetz in Fürstenwalde. Und diese sehen nun einmal vor, dass man eine Parkuhr unter die Windschutzscheibe zu legen hat, wenn man im Zentrum parkt.
Sie denken nun kurz darüber nach, welcher Aufwand eigentlich dahinter steckt: irgendjemand muss durch die Straßen laufen um die parkenden PKW zu kontrollieren. Die Stadt verschickt Briefe, ein Mitarbeiter der Stadt muss kontrollieren ob die Zahlungen eingehen. Und Sie selbst müssen einen Überweisungsträger ausfüllen und Überweisungsgebühren zahlen. Und das alles für fünf oder 10 Euro?!? Lohnt sich das überhaupt, fragen Sie sich und kommen zu dem Schluss, dass es sich weder für die Stadt lohnt fünf Euro einzutreiben, noch für Sie persönlich, diese zu bezahlen.
Und? Was denken Sie, wie die Stadt Fürstenwalde dann reagiert? Verständnisvoll? Wird die Stadt Ihnen womöglich sogar Recht geben?
Nein! Die Stadt wird die paar Kröten eintreiben und das im Zweifel sogar mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers. Denn sie ist im Recht: wer falsch parkt muss Strafe zahlen.
Aber: wie sieht es eigentlich aus, wenn die Stadt Ihnen ein paar Kröten schuldet? Stellen wir uns vor, Sie hätten Kinder und diese besuchen eine städtische Kita. Und stellen wir uns nun einmal vor, Ihre Kinder erhalten in der Kita auch ein Mittagessen, für das Sie monatlich ordnungsgemäß zahlen. Und nun stellen wir uns noch vor, dass die Stadt die Kosten gemäß Kitagesetz für das Mittagessen überhaupt nie berechnet hat, wodurch Sie über Jahre hinweg gegen geltendes Gesetz verstoße und bei den Eltern zu viel für das Mittagessen Ihrer Kinder kassiert hat.
Wie denken Sie, reagiert die Stadt Fürstenwalde? So, wie Sie es auch von Ihnen erwartet, wenn Sie ihr Geld schulden? Oder sagt sie einfach: ach komm schon, für die paar Kröten lohnt sich der Aufwand doch gar nicht. Und sowieso: wenn wir Ihnen jetzt das Geld, was Sie in den letzten Jahren gezahlt haben, erstatten, dann geht das ja heute zulasten aller Einwohner, weil wir das unrechtmäßig eingenommene Geld ja längst ausgegeben haben. Na, eine Idee? Rechtsstaat oder Bananenrepublik in Fürstenwalde?
Ganz klar: Bananenrepublik!
Denn am 23. November 2017 sind SPD und die LINKEN dem Bürgermeister mal wieder mit grenzenloser Naivität oder im kompletten Blindflug gefolgt und haben mit Ihrer Mehrheit beschlossen, Ihnen das zu viel kassierte Essengeld nicht zu erstatten, weil sich das ja für die paar Euros nicht lohnen würde! Die CDU hat immerhin klargestellt, dass Sie das Essengeld zurückzahlen würde, aber nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Ähnlich argumentierten die Grünen.
Die paar Euro, wieviel sind das eigentlich? Das hat sicherheitshalber niemand bei der Stadt ausgerechnet geschweige denn preisgegeben – Warum nur?
Hintergrund:
Das BFZ hatte beantragt, die zu viel gezahlten Essensbeiträge an die Eltern automatisch zurück zu erstatten. Den genauen Antrag gibt’s hier.
Und die Moral von der Geschicht?
Wer irgendwann mal einen schicken Posten* in der Stadt haben möchte, der muss dem Oberhäuptling blindlings folgen – Verstand aus, Abstimmungskarte hoch! Augen zu und durch! Vorwärts immer – rückwärts nimmer…. bis die Klippe unausweichlich wird… wie die Lemminge.
* Im nächsten Jahr müssen 3 Fachbereichsleiterstellen in der Verwaltung neu besetzt werden, darunter die Stelle eines Beigeordneten, ein Wahlbeamter, der von der Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Bürgermeisters gewählt wird. Eigentlich möchte man auch noch einen zweiten Wahlbeamten etablieren, aber erst NACH der Wahl.